Informativ

Hirschfänger an der Tracht. Verboten oder nicht?

Gemäß §42 des deutschen Waffengesetzes (WaffG) ist das Tragen eines Hirschfängers an einer traditionellen Tracht erlaubt, da es sich hierbei um einen kulturell bedingten Brauch handelt. Solange der Hirschfänger als Bestandteil einer anerkannten Tracht getragen wird, ist er von den allgemeinen Einschränkungen des WaffG ausgenommen und darf öffentlich mitgeführt werden. zum Gesetzesauszug (WaffG) §42